Häufige Fragen

Wenn Kinder und Jugendliche mit dem Schießsport in Verbindung gebracht werden oder wenn das eigene Kind den Wunsch äußert, den Schießsport auszuüben oder auszuprobieren, liegt häufig Verwunderung an der Tagesordnung. Für Personen, die sich noch nicht tiefer gehend mit der Materie Sportschießen beschäftigt haben, stellen sich also Fragen. Einige Fragen möchten wir hier beantworten.

1. Ist es sinnvoll, meinem Kind zu erlauben, das Sportschießen auszuprobieren?
Diese Frage kann mit einem klaren "JA" beantwortet werden, da durch die Teilnahme an einer Jugendschießübung in jedem Falle eine Erweiterung des Wissenshorizonts stattfinden kann. Dies gilt auch für Erwachsene, da in der nicht schießenden Bevölkerung häufig ein falsches Bild vom Schießsport vorherrscht. So ist man der Meinung, dass lediglich starr und ohne sonderlichen mentalen und körperlichen Anspruch auf Zielscheiben geballert werden würde. Dass dies nicht der Fall ist, wird jedem Neuling in der Regel schon in der ersten Schießübung klar, sodass Halbwissen schon zu Anfang ersetzt wird. Somit ist es sinnvoll, dem Kind, das gerne einmal schießen möchte, zunächst die Möglichkeit in einen Schützenverein und seinen Sport "hineinzuschnuppern", zu geben.

2. Hat mein Kind Vorteile durch die Ausübung des Schießsports?
Auch diese Frage kann mit "JA" beantwortet werden und zwar nicht nur, weil es sich bei dem Urheber dieser Homepage um einen Schützenverein handelt. Nachweislich wird das Konzentrationsvermögen durch den Schießsport gefördert, was sich damit begründet, dass Körperbeherrschung und eine komplette Fixierung auf den Schießablauf sowie das Ziel im Moment des Schießtrainings gefragt sind, um das bestmögliches Trefferbild zu erreichen.
Neben der Förderung des Konzentrationsvermögens ist außerdem das Erlernen eines disziplinierten Verhaltens zu nennen. Disziplin bedeutet im Schießsport Einhaltung von Regeln und Selbstdisziplin. Die Einhaltung von Regeln ist das höchste Gebot im Schießsport. So wird schon den jüngsten Schützen ab sechs Jahren der sachgemäße Umgang mit Sportwaffen mittels unseres Luftgewehrsimulators vermittelt. Sollte gegen vorgegebene Regeln verstoßen werden, wobei es keine Rolle spielt, mit welcher Art von Sportwaffe der betreffende Schütze ein Fehlverhalten aufweist, kommt es zunächst zu einer Verwarnung. Bei erneutem Verstoß muss der Schütze den Schießstand verlassen. Die genannte Selbstdisziplin äußert sich darin, dass der Schütze lernt, Gedanken während des Schießens auszublenden, indem er sich voll und ganz auf seinen Sport konzentriert. Weiterhin muss der Schütze während des Schießens seine Atmung kontrollieren und bewusst durchführen, was ferner eine bewusstere Wahrnehmung des eigenen Körpers mit sich bringt.
Durch die eventuelle Teilnahme an Wettkämpfen wird einerseits der Ehrgeiz durch Erfolge gefördert, andererseits jedoch auf gleiche Weise der Umgang mit Niederlagen, wodurch sich das Setzen neuer Ziele ergeben kann.
Letzten Endes kommt auch die Förderung von allgemeiner Ausgeglichenheit im Schießsport nicht zu kurz, da im Moment des Schießtrainings Probleme und Stress des Alltags ausblendet werden können. Nun könnte der Gedanke entstehen, dass Minderjährige diese Probleme noch nicht kennen. Allerdings ist in unserer schnelllebigen Zeit, wie auch im Schulstress, häufig ein Moment der Auszeit willkommen.

3. Bürgt der Schießsport hohe Kosten?
Hier kann zunächst gesagt werden, dass Schießen nicht teuer sein muss, da die Sportgeräte vom Verein gestellt werden. Was in jedem Fall anfällt ist der Jahresgrundbeitrag, der momentan bei der Schützengesellschaft Bredenbeck 17,00 € für Kinder und Jugendliche beträgt. Was in jedem Fall hinzu kommt, sind die Kosten für Trainingssätze. Jugendliche bezahlen bei uns 0,50 € für einen Trainingssatz. Lichtpunktschießen ist bereits im Jahresgrundbeitrag enthalten, weshalb keine gesonderten Kosten entstehen.
Sicher kann eigenes Zubehör erworben werden, was für Schießanfänger jedoch nicht nötig ist.

4. Gibt es Regelungen, ab welchem Alter welche Sportwaffe genutzt werden darf?
Es gibt Altersbeschränkungen. So darf mit Luftgewehr und Luftpistole ab dem zwölften Lebensjahr geschossen werden. Kleinkaliber darf ab 14 Jahren geschossen werden. Dies gilt allerdings nur, wenn von Seiten des Erziehungsberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.
Diese Altersbeschränkungen sind insofern sinnvoll, da der Umgang mit Sportwaffen zunächst erlernt werden muss und das nötige Respektverhalten vorhanden sein muss. Dies kann durch die Nutzung eines Lichtpunktgewehres (Luftgewehrsimulator) ohne Altersbeschränkung stattfinden. Im Regelfall, auch aufgrund körperlicher Voraussetzungen, empfehlen wir das sechste Lebensjahr als untere Grenze. Mit dem computergesteuerten Lichtpunktgewehr ist es möglich, den Umgang mit dem Luftgewehr, wie auch die Bewegungsabläufe beim Schießen zu trainieren. Daher fällt auch der Umstieg auf das Luftgewehr Jungschützen nach dem Lichtpunkttraining wesentlich leichter.

5. Ist Sportschießen gefährlich, zumal mit echten Waffen geschossen wird?
Aufgrund der hohen Sicherheitsansprüche, die auf Schießständen und im Umgang mit Sportwaffen gelten, handelt es sich beim Schießsport um eine der wohl ungefährlichsten Sportarten überhaupt. Für die Erfüllung der Sicherheitsauflagen sorgt ein geschultes Team aus Schießsportleitern und Standaufsichten.

6. Welche Voraussetzung ist die wichtigste für mein Kind, um den Schießsport betreiben zu können?
Die Wichtigste Voraussetzung für das Betreiben des Schießsportes ist Spaß. Der Spaß am Schießen, muss zunächst entdeckt werden, weshalb wir empfehlen, zunächst einige Male an unserem Jugendtraining (jeweils donnerstags von 18:00 bis 20:00 Uhr) teilzunehmen. Fehlt der Spaß an einem Sport bzw. an einem Hobby, ist es sinnlos, einen Sport bzw. ein Hobby auszuüben.

Wir hoffen, mit diesem kleinen Leitfaden etwas Aufklärungsarbeit und vielleicht auch den Anreiz, das Schießen auszuprobieren, gegeben zu haben. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.