Deshalb gilt auch bei uns ab sofort die 2-G-Regelung: 2-G-Regel steht für genesen (Genesenen-Nachweis erforderlich) oder geimpft (Vorlage eines Dokuments oder digitalen Nachweises einer zweifach erfolgten Impfung gegen das Corona-Virus). Sie gilt für Personen ab dem 18. Lebensjahr, ausgenommen Personen mit Impf-Kontraindikationen. Diese müssen einen Negativtest vorlegen. Danke für euer Verständnis.
2G-Regelung
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Sicherheit ist in dieser schwierigen Zeit wichtig.
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