Ergänzend zur Einladung zur Jahreshauptversammlung am 18.09.2021 möchten wir mitteilen, dass die 3 G-Regeln anzuwenden und auch nachzuweisen sind. Eine Teilnahme an der Jahreshauptversammlung wäre sonst leider nicht zulässig.
Das Hygienekonzept (z.B. Maskenpflicht, Abstandsregelung) gilt weiterhin.
Mit Schützengruß
Der Vorstand